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NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES DIENSTES "MONATLICHES ABO BÜRO ZERO PENSIERI CAPSULE - LA DOLCE VITA"

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026

Dieser Vertrag regelt den Abonnementdienst namens „Capsule Coffee Club - Büro-Abonnement“ (im Folgenden „Dienst“) angeboten von Garage Coffee Bros (im Folgenden „Anbieter“) an den Kunden Verbraucher/Unternehmen (im Folgenden „Abonnent“).

1. GEGENSTAND DES DIENSTES

Der Dienst umfasst die monatliche wiederkehrende Lieferung von Specialty-Kaffeekapseln (Nespresso®-kompatibel) und kann je nach Plan die Vermietung mit Kaufoption von Kaffeezubereitungsgeräten beinhalten. Das Abonnement ist in 3 Hauptvarianten (Pläne) erhältlich, die alle je nach Kapselmenge konfigurierbar sind (z. B. Standard 100 oder XL 200 monatlich):

  • Plan „Office ESSENTIAL“: Beinhaltet ausschließlich die monatliche Lieferung der Kapseln „La Dolce Vita“ und Zubehör-Kit. Enthält keine Hardware-Ausrüstung und ist für diejenigen gedacht, die bereits eine kompatible Maschine besitzen.

  • Plan „Office SMART“: Beinhaltet Kapselmaschine, monatliche Kapsellieferung und Organizer/Kapselhalter. Ideal für die All-in-One-Lösung.

  • Plan „Office PRESTIGE“: Beinhaltet die Sjöstrand-Maschine aus Edelstahl, monatliche Kapsellieferung, Premium-Schublade, Organizer und monatliches Geschenk (z. B. 10 Single Origin Kapseln).

2. DAUER, KAUFOPTION UND VERLÄNGERUNG

2.1 Mindestlaufzeit: Der Vertrag (bei Plänen mit Ausrüstung) hat eine verbindliche Mindestlaufzeit von 12 (zwölf) Monaten ab dem Datum der Unterzeichnung und Zahlung der „Entry Fee“ (sofern vorgesehen).

2.2 Eigentumserwerb: Bei den Plänen SMART und PRESTIGE bleibt die Ausrüstung während der ersten 12 Monate ausschließliches Eigentum von Garage Coffee Bros. Nach ordnungsgemäßer Zahlung der 12. Monatsrate (zwölfter wiederkehrender Beitrag) wird das Eigentum an der gesamten Ausrüstung (Maschine und eventuell im Plan enthaltenes Zubehör) automatisch und kostenlos auf den Abonnenten übertragen, der dann 100 % Eigentümer wird.

2.3 Vergünstigte Verlängerung (nach 12 Monaten): Ab dem 13. Monat verlängert sich der Vertrag automatisch unbefristet nur für die Kaffeeversorgung. Die monatliche Gebühr wird automatisch auf den „Loyalty-Preis“ reduziert (z. B. 59 € für den Plan 100 Kapseln oder 119 € für den Plan 200 Kapseln PRESTIGE XL), da die Ausrüstung nun Eigentum des Abonnenten ist.

3. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSARTEN

Der Kunde akzeptiert die folgende Zahlungsstruktur:

3.1 Entry Fee (Eintrittsgebühr): Dieser Betrag wird nur für Pläne mit hochwertiger Ausrüstung verlangt (z. B. Plan PRESTIGE: 199,00 €). Es handelt sich um eine einmalige, nicht erstattungsfähige Gebühr, die die Kosten für Einrichtung, Serviceaktivierung, versicherten Versand und anfängliche Wertminderung der Hardware abdeckt. Für den Plan Office ESSENTIAL ist keine Entry Fee vorgesehen.

3.2 Monatliche Gebühr (Pauschalpreis): Der Abonnent verpflichtet sich, für 12 Monate eine feste monatliche Gebühr zu zahlen (z. B. 89,00 € für den Plan SMART Standard / 159,00 € für den Plan PRESTIGE XL). Die Abbuchung erfolgt alle 30 Tage über die angegebene Zahlungsmethode.

3.3 Zahlungsverzug: Bei Ausfall der automatischen Abbuchung behält sich Garage Coffee Bros das Recht vor, die Lieferungen sofort auszusetzen. Wird die Zahlung nicht innerhalb von 15 Tagen nach Mahnung beglichen, gilt der Vertrag als wegen Nichterfüllung gekündigt, mit Rückgabepflicht der Ausrüstung (für die Pläne SMART und PRESTIGE) und Anwendung der in Art. 6 genannten Vertragsstrafen.

4. PFLICHTEN DES ABONNENTEN UND WARTUNG

4.1 Sorgfältige Nutzung: Der Abonnent verpflichtet sich, die Maschine ausschließlich für den privaten oder Bürogebrauch zu verwenden und die Anweisungen im Benutzerhandbuch zu befolgen.

4.2 Regelmäßige Wartung: Der Abonnent ist allein verantwortlich für die tägliche Reinigung und die regelmäßige Entkalkung der Maschine (mindestens alle 3-4 Monate oder gemäß den Angaben der Maschine).

Hinweis: Schäden oder Fehlfunktionen durch Kalkablagerungen oder Vernachlässigung sind nicht durch die Garantie abgedeckt und Reparaturkosten werden dem Abonnenten in Rechnung gestellt.

4.3 Untersagung der Abtretung: Der Abonnent darf die Ausrüstung bis zum Eigentumsübergang (Zahlung der 12. Rate) weder verkaufen, vermieten, verleihen noch an Dritte abtreten.

5. VERSAND UND GARANTIE

5.1 Versand: Die Versandkosten für die monatlichen Kapseln und den ersten Versand der Ausrüstung sind in der Gebühr enthalten.

5.2 Gesetzliche Garantie: Die Ausrüstung ist während der Mietdauer (12 Monate) und danach gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt. Die Garantie umfasst Fabrikationsfehler, jedoch keine Unfall- oder Gebrauchsschäden. Während der ersten 12 Monate garantiert Garage Coffee Bros Unterstützung oder eine Ersatzmaschine bei nicht durch Vernachlässigung verursachten Defekten.

6. VORZEITIGE KÜNDIGUNG UND STRAFEN

Der Abonnent kann den Vertrag vor Ablauf der 12 Monate (bei Plänen mit Ausrüstung) unter folgenden zwingenden Bedingungen kündigen:

6.1 Rückgabe: Der Abonnent muss auf eigene Kosten die gesamte erhaltene Ausrüstung (Maschine, Milchaufschäumer, Zubehör) in einwandfreiem Zustand, sauber und mit originaler Verpackung (für sicheren Transport erforderlich) zurückgeben.

6.2 Nicht erstattungsfähige Entry Fee: Bei vorzeitiger Kündigung (vor dem 12. Monat) wird die ursprünglich gezahlte „Entry Fee“ (sofern im Plan vorgesehen) in keinem Fall erstattet und verbleibt als Entgelt für die vorübergehende Nutzung und die handelsübliche Wertminderung des gebrauchten Geräts beim Anbieter.

6.3 Verwaltungskostenstrafe: Zusätzlich zum Einbehalt der Entry Fee behält sich Garage Coffee Bros das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € für die vorzeitige Vertragsbeendigung zu berechnen.

6.4 Nicht-Rückgabe: Gibt der Abonnent die Ausrüstung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kündigungsmitteilung zurück, berechnet Garage Coffee Bros eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des Listenpreises der zurückbehaltenen Ausrüstung.

7. VORZEITIGER KAUFOPTION (Buy-Out-Option)

Der Abonnent kann das monatliche Abonnement beenden und sofort Eigentümer der Maschine werden, indem er die Differenz zwischen dem Listenpreis der Ausrüstung und der bereits gezahlten Entry Fee bezahlt.

8. GESCHENKE (Willkommensgeschenk)

Das bei Vertragsabschluss bereitgestellte Tassen-Set oder andere Willkommensgeschenke gelten mit Zahlung der Entry Fee als endgültig vom Abonnenten erworben. Im Falle einer Kündigung müssen diese Verbrauchsgüter nicht zurückgegeben werden.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ausrüstung (bei den Plänen SMART und PRESTIGE) wird mit Eigentumsvorbehalt gemäß Art. 1523 BGB überlassen. Das Eigentum geht erst mit Zahlung der letzten Rate (12. Monatsrate) auf den Abonnenten über. Bis dahin trägt der Abonnent das volle Risiko für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Ware.

10. DATENSCHUTZ UND GERICHTSSTAND

10.1 Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und der Datenschutzrichtlinie von Garage Coffee Bros verarbeitet.

10.2 Für alle zivilrechtlichen Streitigkeiten bezüglich der Auslegung und Durchführung dieses Vertrags mit einem Verbraucher ist der ausschließliche Gerichtsstand der Wohn- oder Aufenthaltsort des Verbrauchers, sofern dieser sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet.


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